Gebührenbremse - Zweckzuschuss wird ausbezahlt

Auf Grund eines Bundesgesetzes BGBL. Nr: 122/2023 wurde über die Länder an die Gemeinden die Finanzierung einer "Gebührenbremse - Zweckzuschuss" übermittelt. Der Gemeinde Harmannsdorf wurden dabei € 67.867,-- zugeteilt.

Per Stichtag 01.02.2024 wurden in der Gemeinde 1.939 Objekte, die bis diesem Zeitpunkt Kanalbenützungsgebühren entrichtet haben, ermittelt. Daraus resultiert ein gerundeter Betrag von € 35,-- als "Zweckzuschuss Gebühren 2024", welcher bei der 2.Quartalsvorschreibung 2024 gutgeschrieben wird.

30.04.2024